Leitfaden · EU
EUDR-Sorgfaltserklärung: den gewöhnlichen DDS-Pfad vorbereiten
Für Warenströme, die eine eigene EUDR-Sorgfaltserklärung erfordern: von Anwendungsbereich und Daten über Risikobewertung bis zur Vorbereitung der Erklärung.
Diese Seite richtet sich an Warenströme, für die der aktuelle EUDR-Rollenpfad eine eigene gewöhnliche Sorgfaltserklärung (DDS) verlangt. Nachgelagerte Marktteilnehmer, Händler und qualifizierende Kleinst-/Klein-Primärmarktteilnehmer können anderen Pfaden folgen; klären Sie deshalb zuerst die Rolle. Im gewöhnlichen DDS-Pfad ist die Erklärung das Ergebnis des Sorgfaltsprozesses und kein isoliertes Formular.
Inhalt zuletzt geprüft: 2026-08-31
Das Wichtigste
- 01
Anwendungsbereich und Rolle für den konkreten Fall festlegen.
- 02
Artikel-9-Informationen und Geolokationsdaten vollständig sammeln.
- 03
Risiko bewerten und bei nicht vernachlässigbarem Risiko geeignete Maßnahmen dokumentieren.
- 04
Erklärung erst auf Basis des abgeschlossenen und nachvollziehbaren Prozesses vorbereiten.
Praktischer nächster Schritt
Führen Sie einen Trockenlauf für ein Los durch: Produktdefinition, Artikel-9-Daten, Risikobewertung, gegebenenfalls Risikominderung, Freigabe und erst danach Erklärungsvorbereitung.
Häufiger Fehler
Davon auszugehen, dass jeder Akteur denselben Sorgfalts- und Einreichungsprozess durchläuft. Seit der Änderung 2025 unterscheiden sich gewöhnliche Erstmarktteilnehmer, qualifizierende Kleinst-/Klein-Primärmarktteilnehmer sowie nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler deutlich.
Grenzen und Prüfung
Diese Seite übermittelt keine Erklärung, entscheidet nicht über die Rolle und bestimmt nicht, ob ein Risiko vernachlässigbar ist. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Warenstrom überhaupt eine eigene DDS erfordert.
Regulatorische Aussagen beruhen auf Primärquellen oder offiziellen Referenzen. Prüfen Sie vor einer Entscheidung immer die aktuell verlinkte Fassung und die für Ihren Fall geltende Rechtslage.
Quellen und Referenzen
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