Leitfaden · EU
EUDR: Marktteilnehmer, nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler?
Rollenbestimmung unter der EUDR und warum sie Pflichten, Erklärungen und Nachweise verändert.
Dieselbe Organisation kann je nach Transaktion unterschiedliche Rollen haben. Deshalb sollte die Rollenbestimmung nicht nur einmal auf Unternehmensebene, sondern für den konkreten Warenfluss dokumentiert werden.
Inhalt zuletzt geprüft: 2026-08-31
Das Wichtigste
- 01
Festhalten, wer das relevante Produkt erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt oder ausführt.
- 02
Nachgelagerte Verarbeitung und Weitergabe getrennt betrachten.
- 03
Unternehmensgröße und rollenabhängige Erleichterungen oder Pflichten prüfen.
- 04
Rollenentscheidung pro Lieferkettenfall mit Belegen festhalten.
Praktischer nächster Schritt
Zeichnen Sie einen Warenstrom von Erzeugung bis Verkauf und notieren Sie für jeden Rechtsträger Tätigkeit, vorgelagerte Erklärung und mögliche EUDR-Rolle.
Häufiger Fehler
Davon auszugehen, dass jeder Akteur denselben Sorgfalts- und Einreichungsprozess durchläuft. Seit der Änderung 2025 unterscheiden sich gewöhnliche Erstmarktteilnehmer, qualifizierende Kleinst-/Klein-Primärmarktteilnehmer sowie nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler deutlich.
Grenzen und Prüfung
Rollenbegriffe müssen mit dem geltenden EUDR-Text und der konkreten Transaktion abgeglichen werden.
Regulatorische Aussagen beruhen auf Primärquellen oder offiziellen Referenzen. Prüfen Sie vor einer Entscheidung immer die aktuell verlinkte Fassung und die für Ihren Fall geltende Rechtslage.
Quellen und Referenzen
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